Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28.06.2025 in Kraft und definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die für Verbraucher (m,w,d) erbracht werden. Grund genug, die Auswirkungen auf Webseiten und Onlineshops näher unter die Lupe zu nehmen, da die Anforderungen technisch und inhaltlich sehr umfangreich sind. Maik Grunitz und Tobias Kallinich reden in der Podcast 2:n Folge 39 über die Grundlagen des BFSG, wer davon betroffen ist, die technischen Anforderungen an Webseiten, Onlineshops und PDF´s sowie über Kritikpunkte am BFSG und dessen Bußgelder.

Schaut rein!

Nachtrag zur Folge:

In 18:48 wir die Marktüberwachungsbehörde angesprochen. Diese ist in Thüringen die „Zentrale Überwachungsstelle digitale Barrierefreiheit“ und beim Finanzministerium angesiedelt.

Weitere Informationen:

Kapitel

00:00 Podcast 2:n Intro // 00:40 Thema Barrierefreiheitsstärkungsgesetz // 02:00 BFSG – Hersteller von Produkten // 02:45 BFSG – Dienstleistungen // 03:13 Elektronischer Geschäftsverkehr & Webseiten // 04:02 Ausnahmen des BFSG // 04:33 Wer ist nun vom BFSG betroffen? // 06:58 Kritikpunkte am BFSG // 08:57 Onlineshop, PDF´s & BFSG // 12:04 Shopware, Shopify und das BFSG // 13:20 Typo3 & WordPress // 13:50 Vorgaben für Webseiten & Onlineshops // 15:13 Anforderungen an Bilder gemäß BFSG // 16:27 weitere technische Anforderungen // 17:11 Erklärung zur Barrierefreiheit auf Internetseiten & Onlineshops // 18:48 Die Marktüberwachungsbehörde // 20:02 Verbote & Bußgelder bis zu 100.000 € // 21:12 Jetzt Gelegenheit für Umsetzung nutzen! // 22:32 Anforderungen an PDF´s gem. BFSG // 23:39 Neue Zielgruppen, Usability & Innovationsdenken // 26:34 Podcast 2:n Outro

Tools für Webseiten & Onlineshops:

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